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   ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 181/11   

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https://dejure.org/2011,132209
ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 181/11 (https://dejure.org/2011,132209)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2011 - 19 Ca 181/11 (https://dejure.org/2011,132209)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2011 - 19 Ca 181/11 (https://dejure.org/2011,132209)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 181/11
    Insofern obliegt dem Staat hinsichtlich des durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Arbeitnehmers auf Achtung der ausgeübten Arbeitsplatzwahl allerdings eine Schutzpflicht, der er insbesondere im Kündigungsrecht nachgekommen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2011, 1 BvR 1741/09, Rn. 72 und vom 27. Januar 1998, 1 BvL 15/87, Rn. 25, beide zit. nach juris; Leibholz/Rinck, GG, Art. 12 Rn. 86).

    Eine Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten kann daher in einer solchen Lage nur festgestellt werden, wenn eine Grundrechtsposition den Interessen des anderen Vertragspartners in einer Weise untergeordnet wird, daß in Anbetracht der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts von einem angemessenen Ausgleich nicht mehr gesprochen werden kann (BVerfG, Beschluß vom 27. Januar 1998, 1 BvL 15/87, zit. nach juris).

  • ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 3 Ca 240/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Unterbringungspflicht -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 181/11
    Die Kammer schließt sich nach eigener Prüfung und Würdigung den Erwägungen, die insoweit in dem Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2011 - Aktenzeichen 3 Ca 240/11 - zum Ausdruck kommen, an.

    Auch insoweit schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung und Würdigung den Erwägungen, die insoweit in dem Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2011 - Aktenzeichen 3 Ca 240/11 - zum Ausdruck kommen, an.

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 181/11
    Insofern obliegt dem Staat hinsichtlich des durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Arbeitnehmers auf Achtung der ausgeübten Arbeitsplatzwahl allerdings eine Schutzpflicht, der er insbesondere im Kündigungsrecht nachgekommen ist (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2011, 1 BvR 1741/09, Rn. 72 und vom 27. Januar 1998, 1 BvL 15/87, Rn. 25, beide zit. nach juris; Leibholz/Rinck, GG, Art. 12 Rn. 86).

    Ein Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit durch ein Gesetz ist nach dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerechtfertigt, wenn der Eingriff, gemessen am Zweck des Gesetzes, geeignet, erforderlich und angemessen ist (vgl. BVerfG vom 25. Januar 2011, a. a. O., Rn. 79 bis 85).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 181/11
    Die gesetzgeberische Absicht, einen Krankenversicherungsschutz für alle Einwohner zu schaffen, ist von dem Ziel getragen, ein allgemeines Lebensrisiko abzudecken, welches sich bei jedem und jederzeit realisieren und ihn mit unabsehbaren Kosten belasten kann (BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2009, 1 BvR 706/08, 1 BvR 814/08, 1 BvR 819/08, 1 BvR 832/08, 1 BvR 837/08, Rn. 171, zit. nach juris).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern

    Auszug aus ArbG Hamburg, 29.11.2011 - 19 Ca 181/11
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt, das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfG, Beschluß vom 15. September 2011, 1 BvR 2232/10, Rn. 45, zit. nach juris).
  • LAG Hamburg, 13.11.2012 - 2 Sa 8/12

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich kündbarer Arbeitnehmer -

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29.11.2011 - 19 Ca 181/11 - abgeändert:.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 29. November 2011, Az. 19 Ca 181/11, aufzuheben.

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